
Baumanagement · Zentralschweiz
Bauen ist Vertrauenssache.
Wir vertreten Ihre Seite.
Unabhängige Bauherrenberatung und Bauherrenvertretung nach SIA-Standards – von der ersten Offerte bis zur Schlüsselübergabe.
Unsere Sparten
Worauf Sie sich
verlassen können.
Drei Leistungen, ein Versprechen: Wir stehen auf Ihrer Seite – punktuell beratend oder mit voller Vertretung.
Warum Lakeside Partner
Schweizer Standards.
Unabhängig.
Auf Ihrer Seite.
lsps.ch · Emmenbrücke
Qualität ist der Standard – nie ein Zufall.
Eine Ansprechperson, eine Verantwortung: vom Konzept bis zur Übergabe.
SIA-Standards, Zentralschweizer Bodenhaftung.
Faire Kosten – in der Offerte und über die Bauzeit.
Erstgespräch kostenlos. Versprochen.
Einblicke
Vom ersten Gespräch.
Bis zur Übergabe.
Echte Projektmomente in der Zentralschweiz – vom Beratungstisch bis zur Schlüsselübergabe vor dem fertigen Haus.
FAQ
Häufige
Fragen.
Die Fragen, die uns Bauherrschaften am häufigsten stellen – ehrlich beantwortet.
01Was macht ein Bauherrenvertreter genau?
Er übernimmt die operative Projektführung für Sie als Bauherrschaft: Er vertritt Ihre Interessen gegenüber Architekten, Planern, Unternehmern und Behörden und steuert Kosten, Termine und Qualität über alle SIA-Phasen – von der Projektidee bis zur Abnahme. Sie bleiben Entscheidungsträger, werden aber von Koordination und Fachfragen entlastet.
02Was kostet eine Bauherrenvertretung in der Schweiz?
Üblich sind ein Stundenhonorar oder ein Anteil der Bausumme. Die Richtwerte der Kammer unabhängiger Bauherrenberater (KUB/SVIT) liegen je nach Erfahrung bei 120–250 CHF pro Stunde. Bei uns gilt: Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Offerte mit klarem Leistungsbeschrieb – ohne Kleingedrucktes.
03Was ist der Unterschied zwischen Bauherrenberatung und Bauherrenvertretung?
Die Beratung unterstützt punktuell – Sie entscheiden und handeln selbst, etwa nach einer Offert- oder Vertragsprüfung. Die Vertretung handelt mit Vollmacht aktiv in Ihrem Namen und führt das Projekt operativ. Beratung passt für erfahrene Bauherren, Vertretung, wenn Zeit oder Fachwissen fehlen.
04Was ist der Unterschied zwischen Bauleitung und Bauherrenvertretung?
Die Bauleitung arbeitet operativ auf der Baustelle und setzt die Pläne um – meist im Auftrag von Architekt oder Generalunternehmer. Die Bauherrenvertretung steht auf Ihrer Vertragsseite: Sie kontrolliert Planer, Unternehmer und auch die Bauleitung – ausschliesslich in Ihrem Interesse.
05Ich baue mit einem Generalunternehmer – brauche ich trotzdem jemanden auf meiner Seite?
Gerade dann. Der GU vertritt seine eigenen Interessen; Werkvertrag, Baubeschrieb und Nebenkosten entscheiden über Ihre Kosten. Eine unabhängige Fachperson prüft den Vertrag vor der Unterschrift, kontrolliert die Ausführungsqualität und begleitet die Abnahme.
06Wann sollte ich eine Bauherrenvertretung beauftragen?
So früh wie möglich – idealerweise vor der Planerwahl oder Vertragsunterzeichnung, denn in der Ausschreibung und Vertragsgestaltung ist der Spar-Hebel am grössten. Ein Einstieg ist aber in jeder Phase möglich, auch bei einem Projekt, das bereits in Schieflage ist.
07Was muss ich bei der Bauabnahme beachten – und wie lange habe ich Garantie?
Mit SIA 118 können Sie offene Mängel während 2 Jahren ab Abnahme jederzeit rügen, verdeckte Mängel bis 5 Jahre (sofort nach Entdeckung). Entscheidend sind eine fachkundig begleitete Abnahme mit lückenlosem Protokoll und die Garantieabnahme vor Ablauf der 2 Jahre – beides übernehmen wir für Sie.
08In welcher Region sind Sie tätig?
Wir sind in Emmenbrücke LU zuhause und betreuen Bauprojekte in der ganzen Zentralschweiz: Luzern, Zug, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri.

Kontakt
Sprechen wir über Ihr Projekt.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Projekt steht und wie wir Sie entlasten können – unverbindlich und ehrlich.
Anfrage
Kostenloses
Erstgespräch.
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns innert eines Werktags.
Lakeside Partner · Kapfstrasse 42, 6020 Emmenbrücke



